Noch nie wurden Gefangene mit lebenslangen Haftstrafen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig oder ihren Amtsvorgängern begnadigt, obwohl es dafür in der Landesverfassung die Möglichkeit geben würde.
Noch nie wurden Gefangene mit lebenslangen Haftstrafen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig oder ihren Amtsvorgängern begnadigt, obwohl es dafür in der Landesverfassung die Möglichkeit geben würde.