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Missglückter Polizeieinsatz Schüsse in Lutheran: Anklage steht – Prozess nicht

Von ROLL | 26.05.2017, 20:45 Uhr

Gerichtsverhandlung gegen Opfer eines missglückten Polizeieinsatzes in Lutheran könnte sehr umfangreich werden

Auch 15 Monate nach dem Schuss eines Elite-Polizisten auf einen Autofahrer in Lutheran ist derzeit noch unklar, wann der Gerichtsprozess gegen das Opfer des missglückten Einsatzes beginnt. Es gebe noch keinen Termin für eine Hauptverhandlung, teilte der zuständige Richter am Amtsgericht Ludwigslust-Parchim, Siegmar Hackbarth, gegenüber unserer Zeitung mit. Die Prüfung der umfangreichen Anklage der Staatsanwaltschaft sei noch nicht abgeschlossen, sagte Hackbarth weiter. Andere Verfahren wie etwa Haftsachen hätten Vorrang.

Der Angeklagte war im Februar 2016 bei einem Polizeieinsatz in dem Dorf bei Lübz mit einer Hamburger Rotlichtgröße verwechselt worden und hatte bei dem Zwischenfall ein Auge verloren. Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft dem damals 27-Jährigen vor, er habe mit seinem Wagen eine Sperre aus Zivilfahrzeugen der Polizei durchbrechen wollen und dabei einen Beamten eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK) verletzt. Ein Polizei habe daraufhin aus „Nothilfe“ auf den Autofahrer geschossen.

Die Anklage hatte die Staatsanwaltschaft bereits vor acht Monaten erhoben. Zu einem Prozess ist es bislang aber nicht gekommen. „Für meinen Mandanten ist das lange Warten natürlich unerträglich“, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Richert, der den angeschossenen Mann vertritt. Über seinem Mandanten schwebe ein als ungerecht empfundener Tatvorwurf. Er leide nach wie vor unter starken körperlichen und psychischen Schäden.

Der Anwalt hatte nach dem Zwischenfall schwere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben. Seiner Auffassung nach hatte die Polizei im Vorfeld des Einsatzes nicht sorgfältig ermittelt, wer in dem gestoppten Fahrzeug gesessen habe. Beim anschließenden Zugriff seien die Zivilbeamten auch nicht als Polizisten zu erkennen gewesen. Sie hätten Lederjacken und Sturmhauben getragen. Sein Mandant habe an einen Überfall geglaubt. Zum Schutz eines falsch handelnden Polizisten solle das Opfer zum Täter gemacht werden.

Die Staatsanwaltschaft ist in ihrer 26-seitigen Anklageschrift anderer Auffassung und hat 30 Zeugen sowie zehn Sachverständige benannt. Würden alle Beweismittel ausgeschöpft, „ist eine langwierige Verhandlung zu erwarten“, schätzt Richter Hackbarth ein. Davon geht auch Verteidiger Richert aus, der einer Hauptverhandlung optimistisch entgegenblickt. „Meiner Auffassung nach wird das überzogene Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Prozess zu einem Freispruch führen“, gibt er sich optimistisch. Er vertraue auf das objektive Urteil des Gerichtes. Doch dazu muss erst einmal ein Prozess anberaumt werden.

Eine kurzfristige Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverhandlung gilt aber als unwahrscheinlich. Sie wird laut Gerichtssprecher Hackbarth frühestens in ein bis zwei Monaten getroffen werden.