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NPD-Klage Schlappe für Regierung vor Gericht

Von Martina Rathke | 12.07.2016, 21:00 Uhr

Erneut setzte sich die NPD mit einer Klage wegen der Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch

Für den Umgang mit Abgeordneten der rechtsextremen NPD ist die Landesregierung innerhalb kurzer Zeit ein zweites Mal gerügt worden. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald gab nach einer Klage des NPD-Abgeordneten Stefan Köster nun einer des NPD-Abgeordneten David Petereit statt, wie das Gericht gestern mitteilte.

Petereit, der heute im Münchner NSU-Prozess als Zeuge vernommen werden soll, hatte im Mai 2015 die Herausgabe der Verwaltungsvorschrift „Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“ (DS 6/3927) verlangt.

Dies hatte das Innenministerium mit dem Hinweis verweigert, dass die Herausgabe die Aufgabenerfüllung der Polizei erheblich erschweren oder sogar gefährden würde. Das Dokument ist als VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) eingestuft. Die Richter urteilten, dass die parlamentarische Kontrolle nicht allein aufgrund der Einstufung als Verschlusssache entfalle. Vielmehr müssten plausible und nachvollziehbare Gründe für die Verweigerung der Antwort dargelegt werden. Demnach hat das Ministerium das parlamentarische Fragerecht des Abgeordneten verletzt.

Hintergrund: NPD-Parlamentarier im NSU-Prozess
München Das Oberlandesgericht München hat gestern  die Vernehmung des NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit im NSU-Prozess vorbereitet. Er soll heute befragt werden.   Es ging um die Frage, inwieweit die Durchsuchung der Wohnung und des Parlamentsbüros des Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern rechtlich zulässig war. Das Gericht verlas mehrere Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Durchsuchung am Ende angeordnet hatte. Der BGH war zu dem Ergebnis gekommen, sie sei zulässig und verhältnismäßig.   Petereit war Herausgeber einer rechten Szenezeitschrift, die im Jahr 2002 einen „Dank an den NSU“ abdruckte. Kurz vorher sollen die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt einen „Spendenbrief“ des NSU an mehrere Adressaten verschickt und Geldscheine beigelegt haben. Einer dieser Adressaten soll Petereits Zeitschrift mit dem Titel „Weißer Wolf“ gewesen sein.   Petereit bestritt, von einer Spende zu wissen. Allerdings wurde ein Exemplar des Spendenbriefes bei ihm gefunden. Die abgedruckte Danksagung gilt als einziger belegbarer Hinweis auf den NSU.

Rausrücken muss das Ministerium die Verwaltungsvorschrift nach dem Urteil aber noch lange nicht. Das Gericht hatte lediglich die Begründung der Ablehnung beanstandet. Nach Auffassung des Gerichts hatte das antwortende Innenministerium dem Abgeordneten nicht mitgeteilt, woraus sich die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vorschrift ergibt. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) reagierte mit Unverständnis auf das Urteil. Das Ministerium habe plausibel und nachvollziehbar begründet, warum ein als Verschluss-sache eingestufter Erlass zur Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht an den Abgeordneten der rechtsextremen NPD herausgegeben werden darf, sagte Caffier. „Für einen Außenstehenden dürfte es absurd erscheinen und nur schwer nachvollziehbar sein, dass die Sicherheitsbehörden ihre Mittel zur Bekämpfung der Feinde der Demokratie und damit zum Schutz der Bevölkerung genau diesen Feinden offenlegen sollen.“ NPD-Abgeordnete provozieren regelmäßig im Schweriner Parlament, kassieren dafür auch viele Ordnungsrufe.