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Landgericht Schwerin Saftige Strafe für leere Drohungen

Von AFRO | 19.05.2017, 21:00 Uhr

Gericht verhängt Haftstrafe gegen 26-Jährige wegen Bombendrohungen

Weil sie bundesweit Flughäfen, Bahnhöfe und Stadtverwaltungen mit Bombendrohungen überzog, soll eine 26-jährige Frau aus Grevesmühlen für ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Vorher muss sie jedoch in einer geschlossenen Anstalt ihre Alkoholsucht therapieren lassen. Das Landgericht Schwerin verurteilte sie gestern wegen Vortäuschens von Straftaten, Nötigung und der Störung des öffentlichen Friedens in zwölf Fällen. Möglicherweise wird die Dauer der Entziehungskur auf die Strafe angerechnet.

„Es ist keine Bagatelle und schon gar nicht witzig, solche Drohungen in die Welt zu setzen.“ Mit dieser Klarstellung begann der Vorsitzende Richter seine Urteilsbegründung. Niemand möchte, so der Richter, in der Haut des Piloten stecken, der mit 154 Passagieren auf dem Weg von Düsseldorf nach Mailand war, und eine Bombendrohung gemeldet bekam. Anfangs wollte der Flugzeugführer den Flug abbrechen, landete dann aber wohlbehalten am Zielort.

Die angeklagte Gelegenheitsjobberin wird zusätzlich hohe Rechnungen begleichen müssen. Die Lufthansa fordert knapp 35 000 Euro von ihr. Denn auch dem Flughafen München kündigte sie Sprengsätze in zwei Lufthansa-Maschinen an. Deren Starts nach Paderborn beziehungsweise Köln wurden abgebrochen.

Vom Radiosender Ostseewelle forderte sie, keine Nachrichten zu senden, sonst gehe eine Bombe hoch. Ähnlich drohte sie Sendern in Mannheim und Köln. Auch den Hauptbahnhof in Hannover und die Polizei in Wismar nahm sie ins Visier.

Bomben hat sie jedoch weder gebaut noch versteckt. Die alkoholabhängige Frau wollte mit ihren Drohungen wohl Aufmerksamkeit bekommen. Die ersten Mails und SMS-Texte verschickte sie mit ihrem richtigen Namen. Nach den Drohungen ging sie meist selbst oder mit ihrem Freund zur Polizei, um Entwarnung zu geben. Bei den Beamten in Grevesmühlen war sie bestens bekannt. Rund 140 Anzeigen stellte sie in den vergangenen Jahren, etwa wegen Ruhestörungen und oft gegen sich selbst.

Unterstützt vom Gutachten eines Psychiaters stufte das Gericht die Frau als ziemlich normal ein. Wegen ihres hohen Bierkonsums könnte sie allerdings immer dann, wenn sie ihre Drohungen verschickte, vermindert schuldfähig gewesen sein.