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Rostock Rundfunkbeitrag wird nicht gesenkt

Von Frank Pfaff/Oliver von Riegen | 28.10.2016, 20:45 Uhr

Es bleibt bei 17,50 Euro: Die Länderchefs wollen lieber Rücklagen und Reformen

Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio wird nicht um 30 Cent im Monat gesenkt. Die Ministerpräsidenten der Länder entschieden gestern in Rostock einstimmig, dass es bei 17,50 Euro im Monat bleibt, erhöhten gleichzeitig aber den Reformdruck auf die Sendeanstalten.

„Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschef Erwin Sellering (SPD). Das derzeit nicht benötigte Geld gehe aber nicht an die Sender, sondern fließe in Rücklagen, mit denen später höhere Bedarfe kompensiert werden sollen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei aber aufgefordert, „jetzt einen wirklichen Reformprozess in Angriff zu nehmen, mit dem klaren Ziel, Beitragsstabilität über einen langen Zeitraum zu sichern“, betonte Sellering.

Die Expertenkommission KEF hatte eine Senkung um 30 Cent pro Monat von 2017 an vorgeschlagen, aber auch schon auf einen deutlich steigenden Bedarf in Folgejahren verwiesen. Nur MV und Sachsen-Anhalt hatten sich für eine erneute Beitragssenkung nach 2015 ausgesprochen, dann aber doch eingelenkt.

Mit dem Beschluss sei aber auch das klare Signal verbunden, dass es ein „Weiter so“ bei den Bedarfsanmeldungen nicht gebe, betonte auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) als Chefin der Länder-Rundfunkkommission. Die Anstalten müssten die Chancen der Digitalisierung nutzen und Dopplungen vermeiden. „Es gibt wenig Einsicht bei den Ministerpräsidenten, warum beispielsweise Königshochzeiten, Prinzenhochzeiten oder andere Highlights der Gesellschaft in beiden Anstalten getrennt produziert, begleitet und gesendet werden.“

Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hält die Beibehaltung der Beitragshöhe für richtig. „Sie gibt uns finanzielle Klarheit für die nächsten vier Jahre.“ Sie betonte aber: „Den Spardruck wird uns das nicht nehmen.“

Weitere Themen
Bund-Länder-Beziehungen: Die Bundesländer sind zu einer Grundgesetzänderung bereit, mit der dem Bund künftig auch direkte Investitionen in kommunale Schulen ermöglicht werden. Mit dieser Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots kämen die Länder einer Forderung des Bundes im Zuge der Einigung auf den neuen Finanzausgleich ab 2020 entgegen, sagte Sellering. Vor allem die süddeutschen Ländern hatten auf die Bildungshoheit der Bundesländer gepocht. Auch die Übergabe der Planungshoheit für Autobahnen und Fernstraßen von den Ländern an den Bund werde kommen. Asylpolitik: Bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber fordern die Länder mehr Unterstützung vom Bund. Vielfach könnten Personen nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, weil es an einer Vereinbarung der Bundesregierung mit diesen Ländern fehle, beklagte Haseloff. Außerdem plädieren die Länderchefs dafür, die Überführung von Asylbewerbern in die Erstaufnahmeländer der EU nach dem Dublin-Verfahren vollständig in die Zuständigkeit des Bundes zu geben. Zudem regten sie länderübergreifende Sammelabschiebungen in der Regie des Bundes an. Glücksspiel: Die Bundesländer wollen die bisherige Konzessionsbeschränkung für Sportwetten-Anbieter aufheben und dafür den Glücksspielstaatsvertrag ändern. Die Begrenzung dieser Konzessionen auf 20 habe sich nicht bewährt. Mit Klagen hätten sich die Bewerber zum Teil gegenseitig blockiert. Zudem sei es vermehrt zu illegalem Spiel gekommen.