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Verabredete Schlägereien unter Strafe Prügelei zur dritten Halbzeit

Von Ingo Senft-Werner | 26.03.2013, 11:37 Uhr

Wenn sich Hooligans oder andere Gruppen zu Schlägereien verabreden und sich mit gegenseitiger Einwilligung verprügeln, müssen sie trotzdem mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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