Die frühere Leiterin zweier Pflegeeinrichtungen in Krakow am See, Ani S., muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht hat die beantragte Revision des entsprechenden Urteils des Landgerichts Rostock verworfen.
Die frühere Leiterin zweier Pflegeeinrichtungen in Krakow am See, Ani S., muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht hat die beantragte Revision des entsprechenden Urteils des Landgerichts Rostock verworfen.