Der hessische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass das dortige Sondervermögen verfassungswidrig ist. Die Kritiker im Nordosten sehen sich in ihrer Kritik am Schwesig-Nachtragsetat bestätigt.
Der hessische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass das dortige Sondervermögen verfassungswidrig ist. Die Kritiker im Nordosten sehen sich in ihrer Kritik am Schwesig-Nachtragsetat bestätigt.