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Schwerin/Güstrow Mindestgröße 1,65: Frauen kleiner als die Polizei erlaubt

Von Max-Stefan Koslik | 28.02.2012, 09:12 Uhr

Zu klein für den Polizeidienst: Seit diesem Studienjahr gilt für Polizeifachschüler, wer die Körpergröße von 1,65 Meter nicht erreicht, wird nicht für die Ausbildung zugelassen.

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