Zu klein für den Polizeidienst: Seit diesem Studienjahr gilt für Polizeifachschüler, wer die Körpergröße von 1,65 Meter nicht erreicht, wird nicht für die Ausbildung zugelassen.
Zu klein für den Polizeidienst: Seit diesem Studienjahr gilt für Polizeifachschüler, wer die Körpergröße von 1,65 Meter nicht erreicht, wird nicht für die Ausbildung zugelassen.