Das Landgericht Rostock hat zwei Männer am Freitag wegen mehrerer Geldautomatensprengungen im Nordosten zu siebeneinhalb beziehungsweise viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie müssen zudem die in einem Fall erbeutete Bargeldsumme in Höhe von 185 350 Euro zurückzahlen. Ein dritter Angeklagter wurde wegen Sachbeschädigung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Angaben des Richters wollten sich die mehrfach vorbestraften Männer durch die Taten eine fortlaufende Einkommensquelle verschaffen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.