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Aus dem Gerichtssaal Maschinenpistole mit 184 Patronen - Bewährungsstrafe für 40-Jährigen

Von Winfried Wagner | 19.10.2016, 15:36 Uhr

Polizei nimmt „historisch Interessierten“ in Waren scharfe Kriegswaffe ab. Nun sprach das Gericht ein Urteil

Wegen des illegalen Besitzes einer Kriegswaffe und 184 Schuss Munition hat das Amtsgericht Waren einen Mann zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. „Von Ihnen ging eine erhebliche Gefahr für ihr Umfeld, ihre Frau und ihre Kinder aus“, sagte Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Die Haftstrafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zudem muss der 40-Jährige 3000 Euro an einen Hilfsverein für krebskranke Kinder zahlen.

Der Neustrelitzer hatte zugegeben, im September 2014 für einen dramatischen Polizeieinsatz gesorgt zu haben. Er habe die Maschinenpistole betrunken aus einem Versteck vom Dachboden geholt, weil er sich vorher wieder einmal mit seiner Frau gestritten hatte.

Er könne sich wegen seiner Trunkenheit damals aber kaum noch an etwas erinnern. Mehrere Polizisten schilderten, dass an dem Abend der alkoholisierte Mann, seine Frau sowie zwei zwölf und zwei Jahre alte Kinder im Haus waren.

Der Zwölfjährige hatte per Handy Verwandten geschildert, dass er Angst habe und der Vater sich selbst erschießen wolle. Diese alarmierten die Polizei. Die Beamten fuhren zu dem Haus, wollten eigentlich aber nur erkunden, ob wirklich eine Waffe im Spiel war.  „Das war eigentlich eine SEK-Lage“, sagte einer der Beamten als Zeuge. SEK steht für Spezialeinsatzkommando.

Aber als die Polizisten vor dem Haus standen, ging die Haustür auf und die Frau kam „verängstigt und verheult“ heraus. Fast im gleichen Augenblick sei der Waffenbesitzer aus dem Bad gekommen und wollte das volle Magazin in die Maschinenpistole stecken. Auf die Rufe „Polizei, Waffe fallen lassen“ habe er nicht reagiert, sonder sei in ein Zimmer gegangen. In dem Moment liefen alle vier Polizisten zu dem Mann und konnten ihn mit Mühe überwältigen, wie sie vor Gericht schilderten.

Die Maschinenpistole tschechischer Bauart und die Munition habe er etwa zehn Jahre vorher in einer verlassenen Kaserne russischer Truppen gefunden, erklärte der Verurteilte, bei dem damals 2,7 Promille Atemalkohol gemessen wurden. Ihm sei klar gewesen, dass man eine Genehmigung dafür brauche, aber er habe Waffe und Munition zu Hause versteckt. Er sei historisch interessiert. Bei ihm wurden auch alte Granitplatten mit Hakenkreuzen gefunden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger hatte auf einen „minderschweren Fall“ verwiesen und möglichst eine Geldstrafe für seinen Mandanten verlangt. „Das ist kein minderschwerer Fall“, sagte die Richterin: „Wenn die Polizei nicht eingegriffen hätte, wären Sie schussbereit gewesen.“