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Aus dem Gerichtssaal Lange Haft wegen Hanf im Keller

Von AFRO | 13.07.2016, 21:00 Uhr

Nach elfmonatiger Verhandlung Urteile verkündet

Weil er den Keller seiner alten Lagerhalle für die Aufzucht von 2200 Cannabis-Pflanzen vermietete, ist ein 40 Jahre alter Schweriner als Mitglied einer Bande zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sein Hang zur Buchführung schraubten das Urteil des Landgerichts Schwerin gestern um einige Monate in die Höhe. Der Kleinunternehmer aus der Werbebranche wollte nach jeder Drogenernte 70000 Euro von den Plantagen-Betreibern kassieren. Das war ihm nur nachzuweisen, weil er es handschriftlich auf einem Zettel notierte, den die Fahnder später sicherstellten.

Der Hauptangeklagte in dem umfangreichsten Schweriner Drogenprozess seit langem, ein 49jähriger Mann aus Wittenberge mit vietnamesichen Wurzeln, soll für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Einen 50-jährigen Armenier und einen 55-jährigen Vietnamesen, die beide seit langem in Schwerin leben, verurteilte das Gericht zu je vier Jahren Haft.

Auch die fünf Pflanzenpfleger, Vietnamesen zwischen 20 und 45 Jahren, wurden wegen Beihilfe zu Haftstrafen verurteilt. Der jüngste bekam zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung, der älteste zwei Jahre und neun Monate Gefängnis.

Für Hintermänner aus Berlin hatten die Angeklagten im Herbst 2014 in dem abgedichteten Keller im Stadtteil Görries die Plantage aufgebaut. Das Gericht war überzeugt, dass auch der Schweriner Vermieter von Anfang an einen längerfristigen Drogen-Anbau plante. Eine Ernte hätte auf dem Schwarzmarkt 500 000 Euro eingebracht.

Allerdings war das Versteck nicht so perfekt, wie die Bande hoffte. Die für die Aufzucht notwendigen Tageslichtlampen waren so heiß, dass sich ein Lagerraum-Mieter im Erdgeschoss über die Wärme wunderte. Bald stieg ihm auch der verdächtige Cannabis-Geruch in die Nase. Mitte Januar 2015 informierte er die Polizei. Statt die Plantage auffliegen zu lassen, warteten die Ermittler noch vier Wochen bis zur Ernte.

„Man stellte die Aufzucht unter Polizeischutz anstatt sie zu beenden“, befand der Vorsitzende Richter Armin Lessel – für ihn ein Grund für mildere Strafen. Wären die Angeklagten früher festgenommen worden, hätten sie weniger auf dem Kerbholz gehabt. Zudem hätten sie eine „weiche Droge“ angepflanzt, die nicht so gefährlich sei wie zum Beispiel Heroin.

Andererseits warnten die Ermittler die Bande unfreiwillig. Weil sie nicht wussten, dass der Vermieter dazugehörte, fragten sie ihn nach seinen Mietern aus. Statt den Keller zu räumen und das Weite zu suchen, glaubte der Werbekaufmann, die Polizei bis nach der ersten Ernte an der Nase herumführen zu können. So viel Habgier hätte die Strafe verschärft, wenn er bei der Polizei nicht umfassend ausgepackt hätte. Dass er dann sein Geständnis teilweise widerrief, fand Richter Lessel „etwas jämmerlich“.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen knapp über zwei Jahren und siebeneinhalb Jahren angemahnt. Die Verteidiger der neun Angeklagten hielten kurze Bewährungsstrafen oder Freisprüche für angemessen.

Die Pflanzenpfleger waren indes keineswegs eingesperrte Arbeitssklaven, wie es zu Prozessbeginn noch geheißen hatte. Zwar wohnten sie in dem Keller in dürftigen Verhältnissen, hätten aber fliehen können, so das Gericht. Wenn sie freikommen, können sie wahrscheinlich nicht nach Vietnam zurück. Dort droht ihnen wegen derselben Vergehen die Todesstrafe.

TEASER-FOTO: Redaktion