
Mecklenburg-Vorpommern darf ab 2020 keine Schulden mehr machen und muss seinen Jahreshaushalt ab dem nächsten Jahr so aufstellen, dass dieses Ziel sicher erreicht wird.
Mecklenburg-Vorpommern darf ab 2020 keine Schulden mehr machen und muss seinen Jahreshaushalt ab dem nächsten Jahr so aufstellen, dass dieses Ziel sicher erreicht wird.