Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will eine Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichtes zum Genesenenstatus in nächster Instanz überprüfen lassen. Die Beschwerde richtet sich aber nicht gegen den Inhalt des Urteils.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will eine Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichtes zum Genesenenstatus in nächster Instanz überprüfen lassen. Die Beschwerde richtet sich aber nicht gegen den Inhalt des Urteils.