Das Landgericht Schwerin hat seine Entscheidung im Verfahren um die Auskunftspflicht der umstrittenen Klimastiftung MV vertagt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, soll die Entscheidung gemeinsam mit der einer Folgeklage zu weiteren Fragen am 14. Juni (14.00 Uhr) verkündet werden.
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