Das Land Mecklenburg Vorpommern will sich nicht für den schweren Augenschaden, den ein G8-Demonstrant im Juni 2007 durch einen Wasserwerferstrahl erlitt, haftbar machen lassen. Er hatte das linke Augenlicht verloren.
Das Land Mecklenburg Vorpommern will sich nicht für den schweren Augenschaden, den ein G8-Demonstrant im Juni 2007 durch einen Wasserwerferstrahl erlitt, haftbar machen lassen. Er hatte das linke Augenlicht verloren.