Mit kleiner werdenden Grundstücken steigt in MV Streitpotenzial am Gartenzaun. Experten beantworten Fragen zum Nachbarrecht
Der Streit nimmt kein Ende: Partylärm und Geruchsbelästigung auf dem Nachbargrundstück, an die Grundstücksgrenze zu dicht gepflanzte Bäume, Rasenmäher- und Werkstattlärm am Wochenende – in MV gebe es zwischen Nachbarn ein hohes Streitpotenzial, hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) beobachtet. „Da ist richtig was los“, meint VDGN-Sprecher Holger Becker. Angesichts hoher Immobilienpreise würden die Grundstücksgrößen in MV kleiner. Damit würden die Probleme aber größer, so Becker.
Am häufigsten sorgten Lärm und Geruchsbelästigungen für Streit. Häufig gebe es auch Auseinandersetzungen über die Grenzbepflanzung oder qualmende Feuerschalen, in denen nicht ausreichend getrocknetes oder behandeltes Holz qualmend verbrannt werde.
Streit am Gartenzaun: In MV würden Betroffene häufig allein gelassen, kritisierte Becker. Zwar seien eine Reihe von Streitfällen, z. B. im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es fehle aber an festen Regeln im Nachbarrecht. Außer in Hamburg, Bremen und MV sorgten in allen Bundesländern entsprechende Landesgesetze für Vorgaben. Zu beobachten sei auch, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht zu den ersten Aufgaben der ohnehin belasteten Polizei zählen. Und auch die Ordungsämter hielten sich häufig bedeckt. Der VDGN forderte deshalb vom Land ein Nachbarrechtgesetz.
Das wird so schnell nichts: Das private Nachbarrecht sei in MV hinreichend geregelt, lehnte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) ab. Die Vielfalt von Lebenssachverhalten lasse sich nicht vernünftig in Regelungen pressen, die situationsbezogene Lösungen bieten würden. Zuerst sollten Nachbarn miteinander reden. Im letzten Jahr wurden bei den Amtsgerichten hier in MV 17 500 Zivilverfahren erledigt, davon 1,59 Prozent Nachbarschaftssachen.
Lesertelefon zum Nachbarrecht |
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Wie oft darf der Nachbar im Garten grillen? Darf der Nachbar meine Katze aus seinem Garten verjagen? Streit unter Nachbarn entzünden sich an vielen Fragen. Doch was sagen die Gesetze dazu? Antworten geben Experten vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) beim Telefonforum am Mittwoch, 10. Mai, 10 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: Peter Ohm (0385) 63 78 8007 Holger Becker (0385) 63 78 8008 Ron Westenberger (0385) 63 78 8009 |