Nach dem Hungertod eines zweijährigen Jungen im Sauerland hat das Oberlandesgericht Hamm die Geldstrafe für die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts in letzter Instanz bestätigt.
Nach dem Hungertod eines zweijährigen Jungen im Sauerland hat das Oberlandesgericht Hamm die Geldstrafe für die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts in letzter Instanz bestätigt.