Laut § 23 StVO hat in Deutschland jeder Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird. Dazu gehört auch, alle Fahrzeugscheiben von Eis zu befreien.
Laut § 23 StVO hat in Deutschland jeder Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird. Dazu gehört auch, alle Fahrzeugscheiben von Eis zu befreien.