Weil er zwei Videos der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf Facebook geteilt und positiv kommentiert haben soll, muss sich ein Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht Schwerin verantworten.
Der 37-jährige Ziad A. ist wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Gewaltdarstellung angeklagt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Die beiden angeklagten Taten liegen schon einige Zeit zurück: Am 4. Februar 2015 soll der Angeklagte auf seinem Facebook-Profil ein vom IS hergestelltes Propaganda-Video geteilt haben. In dem 1,47 Minuten langen Stück werde gezeigt, wie ein vermummter „IS“-Kämpfer den vorher als Geisel genommenen jordanischen Piloten Al-Kasasbah bei lebendigem Leib verbrennt. Das Video soll der Angeklagte auf Arabisch mit den Worten kommentiert haben: „Wir haben ihnen kein Unrecht angetan, aber sie haben sich selbst ein Unrecht angetan.“ Außerdem wird dem Mann vorgeworfen, am 27. Dezember 2014 auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Video geteilt zu haben, das Bilder und Symbolik des „IS“ - darunter dessen Fahne - zeigt.
Dieses Video soll er mit dem Kommentar in arabischer Sprache versehen haben: „Der Islamische Staat wird bestehen.“