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AfD-Gesetzentwurf abgelehnt Hürde für Volksbegehren wird nicht gesenkt

Von ROLL | 17.05.2017, 21:00 Uhr

CDU und SPD lehnen Erleichterungen für direkte Demokratie ab – auch um die Mehrheit zu schützen

Die Hürden für die direkte politische Mitbestimmung in Mecklenburg-Vorpommern bleiben bestehen. Die Fraktionen von SPD und CDU erteilten heute im Landtag dem Gesetzesentwurf der AfD eine Absage, die Messlatte für Volksbegehren und Volksentscheide in MV zu senken.

Die AfD hatte im Parlament den Vorschlag präsentiert, die für ein Volksbegehren nötige Anzahl von Unterstützerunterschriften von derzeit
100 000 auf 40 000 zu senken. Außerdem sollte nach dem Willen der größten Oppositionsfraktion bei einem Volksentscheid die Mindestzustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten wegfallen. Die Idee der AfD: Um ein sogenanntes Volksgesetz zu erlassen, sollte die Stimmenmehrheit der Teilnehmer ausreichen. Die jetzigen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheid seien viel zu hoch und machten Volksgesetzte nahezu unmöglich, begründete der AfD-Abgeordnete Matthias Manthei den Vorstoß seiner Fraktion. Das Quorum von 25 Prozent sei der Killer der Demokratie. Als Fallbeispiel führte Manthei den gescheiterten Volksentscheid über die umstrittene Gerichtsreform an.

Der einzige Volksentscheid auf der Basis eines Volksbegehrens im Nordosten war 2015 erfolglos verlaufen, weil weniger als das damals noch erforderliche Drittel der Wahlberechtigten für das Anliegen gestimmt hatten.

AfD-Fraktionschef Leif Erik-Holm forderte in der Debatte gestern Mittag nun Waffengleichheit zwischen Bürgern und Parlament und stellte die Schweiz als Vorbild hin, in der regelmäßig wie selbstverständlich über Fragen abgestimmt werde, die sie selbst auf die Tagesordnung gesetzt hätten. Die direkte Demokratie in MV bezeichnete Holm dagegen als Mogelpackung. „Wenn in über zwanzig Jahren nicht eine Abstimmung erfolgreich durchgeführt wird, sind die Hürden für die Mitbestimmung eindeutig zu hoch“, kritisierte Holm.

Doch die eingebauten Barrieren gibt es aus Sicht von SPD und CDU aus einem guten Grund. Die Staatsform in MV ist eine repräsentative Demokratie. Die parlamentarische Gesetzgebung habe Vorrang, erklärte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU). „Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und die Stätte der politischen Willensbildung“, stellte sie klar. Elemente der direkten Demokratie kämen ergänzend hinzu. „Und diese Vorgaben unserer Landesverfassung dürfen durch zu niedrige Hürden für die Volksgesetzgebung nicht unterlaufen werden“, sagte sie weiter. Eine zu starke Absenkung der Hürden könne dazu führen, dass eine kleine Minderheit von Aktivisten, sich über die Mehrheit hinwegsetze.

Für sinnvoll hält auch der Rostocker Politikwissenschaftler Martin Koschkar die jetzigen Hürden bei Volksbefragungen und Volksentscheiden. „Die Quoren haben auch eine Schutzfunktion“, erklärte er gegenüber unserer Zeitung. Ansonsten könnten gut organisierte Minderheiten die Instrumente direkter Demokratie ausnutzen und eine passive oder desinteressierte Mehrheit dominieren.

Um Bürgern die Mitbestimmung in MV zu erleichtern, wurde die Verfassung zuletzt 2016 geändert. Die Mindestzahl der Unterschriften unter Bürgerbegehren wurde dafür von 120 000 auf 100 000 gesenkt. Das Zustimmungsquorum im Volksentscheid wurde von einem Drittel auf ein Viertel der Wahlberechtigten reduziert.

Dass die AfD das Thema nun erneut auf die Tagesordnung setzte, überraschte den Politikwissenschaftler nicht. Es passe zum Stil der AfD, sich als Opposition zu den Altparteien in Stellung zu bringen und sich als Fürsprecher einer angeblich ungehörten Bevölkerungsmehrheit zu inszenieren.