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Aus dem Gerichtssaal Hanfanbau unter dem Dach

Von Redaktion svz.de | 29.07.2016, 21:00 Uhr

Nach Fund von 130 Cannabispflanzen in Schweriner Wohnung: Angeklagter wird zu einem Jahr und vier Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Wenn jemand seine Bleibe kaum noch aufsucht, weil er auf Dauer auswärts Arbeit gefunden hat, können die Räume auch als Gewächshaus genutzt werden. Das jedenfalls dachten sich zwei Schweriner, die gern einmal einen Joint rauchten. 130 Cannabispflanzen entdeckte die Polizei vor gut zwei Jahren in einer kleinen Zwei-Raum-Wohnung unterm Dach in der Schweriner Paulsstadt. Wegen illegalen Besitzes und des Handels mit Drogen hat die Staatsanwaltschaft einen der beiden beim Schweriner Amtsgericht nun angeklagt. Der 32-jährige, arbeitslose Facharbeiter beteuerte jedoch, die erhoffte Marihuana-Ernte hätten die beiden ganz allein rauchen wollen. Das berauschende Kraut verkaufen zu wollen, sei ihm quasi nie in den Sinn gekommen.

Die Amtsrichterin bezweifelte anfangs einen derart hohen Eigenbedarf. „So viel muss man erst einmal kiffen“, konstatierte sie, zumal in der Wohnung des Angeklagten gut ein Jahr später noch einmal 50 Cannabispflanzen sichergestellt wurden. Er hatte sein Badezimmer und seinen Kleiderschrank für sie freigeräumt. Zu diesem Zeitpunkt war den Ermittlern längst bekannt, dass er als zweifelhafter Hanf-Gärtner infrage kam. Mit einer Durchsuchung auch seiner Wohnung ließen sie sich aber Zeit.

Allerdings fand die Polizei bei den Durchsuchungen keinerlei Notizen über Kunden oder Einnahmen aus einem Drogengeschäft, wie es sonst meist bei Drogendealern üblich ist. Auch wuchsen die Pflanzen wohl so heran, dass nicht ausgeschlossen war, Woche für Woche jeweils nur einige von ihnen für den Eigenbedarf abernten und trocknen zu können. Das hatte der Angeklagte vor dem Urteil in dem ihm zustehenden letzten Wort noch einmal versucht zu betonen – offenbar mit Erfolg. Am Ende zweifelte das Gericht – anders als die Staatsanwaltschaft – am Vorwurf des Drogenhandels. Es verurteilte den Angeklagten „nur“ wegen unerlaubten Drogenbesitzes zu einem Jahr und vier Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich muss er gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und einmal im Monat ein ärztliches Attest vorlegen, dass er nicht mehr kifft oder andere Drogen nimmt. Das werde sie streng überwachen, kündigte die Amtsrichterin dem Angeklagten äußerst nachdrücklich an. Sein Kumpel war in einem anderen Prozess bereits als „Gehilfe“ mit sechs Monaten Haft auf Bewährung bestraft worden.

Aufgeflogen war die Anbau-Wohnung unterm Dach, als die Feuerwehr wegen eines Wasserschadens im April 2014 zu dem Haus gerufen wurde. Um an die Quelle der Leckage zu gelangen, musste sie die Dachgeschoss-Wohnung öffnen, wo ihr der süßliche Geruch der mit Tageslichtlampen und Spezialdünger aufgepäppelten Pflanzen sofort entgegenschlug. Die von den Hanf-Gärtnern selbst verlegten Bewässerungsschläuche hatten offenbar versagt und die Schweriner Wohnung unter Wasser gesetzt.

TEASER-FOTO: Redaktion