Ermittlungen wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen bei Wismar
Im Fall des 13-jährigen vergewaltigten Mädchens aus der Nähe von Wismar haben die Ermittler gestern unter anderem Daten aus den Handys der beiden Beschuldigten ausgewertet. Das bestätigte die Sprecherin der Schweriner Staatsanwaltschaft, Claudia Lange. Die Behörde geht davon aus, dass das Opfer einen der beiden mutmaßlichen Täter über einen Messenger-Dienst kennengelernt und in einem Chat mit ihm kommuniziert hat. Möglicherweise konnte der Mann so auch die Adresse des Kindes erfahren. Zu Einzelheiten der Untersuchung wollte sich die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern.
Ermittelt wird gegen einen 19-jährigen türkischen Staatsbürger der bei seinen Eltern in der Nähe von Lübeck wohnt und gegen seinen 31-jährigen Onkel, der in der Türkei leben soll und auf Besuch bei seinem Neffen ist. Die beide Tatverdächtigen befinden sich seit Sonntag nach Haftbefehlen des Wismarer Amtsgericht in unterschiedlichen Gefängnissen in Untersuchungshaft. Ihnen wird schwerer sexuelle Missbrauch eines Kindes und Vergewaltigung vorgeworden. Ihnen drohen Strafen von mindestens zwei Jahren Gefängnis. Über Vorstrafen der beiden Beschuldigten war gestern bei der Schweriner Staatsanwaltschaft nichts bekannt. „Dazu liegen uns derzeit keine Erkenntnisse vor“, sagte Claudia Lange.
Beide Tatverdächtige sollen am vergangenen Freitagabend gegen 19 Uhr das Opfer in seinem Wohnhaus bei Wismar aufgesucht haben. Die 13-Jährige soll nach laut Staatsanwaltschaft allein im Haus gewesen sein, als sie die Tür öffnete. Das Mädchen sei danach in den Hausflur gedrängt worden, dann sollen die Männer das Kind vergewaltigt haben. Als die Mutter nach Hause kam, flohen die mutmaßlichen Täter.
Sie konnten allerdings nach kurzer Fahndung noch in der Nacht zu Sonnabend durch Beamte der Kriminalinspektion Schwerin und Beamte aus Lübeck in der Wohnung des Neffen gestellt und festgenommen werden.
Bei der Vernehmung räumte der 19-Jährige sexuelle Handlungen an dem Kind ein, behauptete aber, diese seien einvernehmlich gewesen. Der 31-Jährige bestritt dagegen, das Kind missbraucht zu haben. Weil er kein Deutsch versteht, musste ein Dolmetscher zur Hilfe geholt werden, hieß es.
Einzelheiten zum Tatgeschehen und zur Schwere der Verletzungen des Mädchens teilte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des jungen Opfers nicht mit.