Ein Beamter verschafft sich mutmaßlich unberechtigten Zugriff auf Dienstsysteme, um zu schnüffeln. Der Datenschutzbeauftragte kann nur mit dem Finger drohen.
Ein Beamter verschafft sich mutmaßlich unberechtigten Zugriff auf Dienstsysteme, um zu schnüffeln. Der Datenschutzbeauftragte kann nur mit dem Finger drohen.