Bei der Frage, ob Geschäfte im Corona-Lockdown Miete zahlen müssen, gibt es laut BGH keine Pauschallösung. Die unsichere Rechtslage ist dabei auch eine Chance. Ein Kommentar.
Bei der Frage, ob Geschäfte im Corona-Lockdown Miete zahlen müssen, gibt es laut BGH keine Pauschallösung. Die unsichere Rechtslage ist dabei auch eine Chance. Ein Kommentar.