Im Anglerland Nummer 1 gilt für einen beliebten Speisefisch eine neue Schonfrist und er muss künftig etwas größer sein. Der Landesanglerverband kritisiert das Fangverbot für Freizeitfischer auf Aal in Küstengewässern.
Im Anglerland Nummer 1 gilt für einen beliebten Speisefisch eine neue Schonfrist und er muss künftig etwas größer sein. Der Landesanglerverband kritisiert das Fangverbot für Freizeitfischer auf Aal in Küstengewässern.