Im Zusammenhang mit der "Cum-Ex"-Affäre sind die Verfassungsbeschwerden zweier Miteigentümer der Warburg Bank gescheitert. Die Urteile in dem Steuerskandal bleiben unberührt.
Im Zusammenhang mit der "Cum-Ex"-Affäre sind die Verfassungsbeschwerden zweier Miteigentümer der Warburg Bank gescheitert. Die Urteile in dem Steuerskandal bleiben unberührt.