Die betroffenen Unternehmen hätten nun die Möglichkeit, bei den Hauptzollämtern Stundungsanträge bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen.
Die betroffenen Unternehmen hätten nun die Möglichkeit, bei den Hauptzollämtern Stundungsanträge bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen.