Homosexuelle in einer eingetragenen Partnerschaft können beim Finanzamt jetzt die Zusammenveranlagung beantragen. Denn sie könnten finanziell von der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren.
Homosexuelle in einer eingetragenen Partnerschaft können beim Finanzamt jetzt die Zusammenveranlagung beantragen. Denn sie könnten finanziell von der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren.