Ein Angebot des medienhaus nord

Ehegattensplittung Bundesrichter stärken Lebenspartner

Von Redaktion svz.de | 06.06.2013, 05:25 Uhr

Homosexuelle in einer eingetragenen Partnerschaft können beim Finanzamt jetzt die Zusammenveranlagung beantragen. Denn sie könnten finanziell von der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren.

Sie möchten weiterlesen?
Wählen Sie eine Option:
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Probemonat für 0 €
  • Alle Artikel & Inhalte auf SVZ.de
  • News-App für unterwegs
  • Alle Artikel als Audiobeitrag
Probemonat für 0 €
Monatlich kündbar
Anschließend 2,49 €/Woche