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Medizinischer Dienst MV Besonders viele Behandlungsfehler in der Pflege

Von Redaktion svz.de | 31.05.2017, 05:00 Uhr

Anzahl bestätigter Fälle weisen immer wieder leichte Schwankungen auf

Vermuten Patienten einen medizinischen Behandlungsfehler, liegen sie damit längst nicht immer richtig. Wie der Medizinische Dienst Mecklenburg-Vorpommern (MDK) gestern mitteilte, wurden seine Gutachter im Jahr 2016 rund 470 Mal nach ihrer Einschätzung zu angenommenen Behandlungs- und Pflegefehlern gebeten. 168 Mal konnte bereits ohne wissenschaftliches Gutachten eingeschätzt werden, dass Behandler keine Fehler gemacht hatten. Von 244 erstellten Gutachten kamen 155 ebenfalls zu diesem Schluss. In 56 Fällen waren Behandlungsfehler eindeutig nachweisbar, in weiteren 29 Fällen blieb unklar, ob festgestellter Behandlungsfehler und erlittener Schaden zusammenhinen.

Rund ein Viertel der vermuteten Fehler (62) bezogen sich auf die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie. 23 Gutachten mussten zu vermuteten Pflegefehlern erstellt werden, in 21 Fällen bestätigte sich der Verdacht. Auch im Bereich Geburtshilfe und Frauenheilkunde gab es mit 20 relativ viele Begutachtungen wegen vermeintlicher Fehler.

Bundesweit ist die Zahl der medizinischen Behandlungsfehler im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen.

Um die 4000 Behandlungsfehler

Die Patientin leidet an Parkinson und lebt im Pflegeheim. Sie stürzt und bricht sich den Oberschenkel. Sie wird operiert und muss längere Zeit ins Krankenhaus. Nach ihrer Rückkehr ins Heim bemerken die Pfleger ein Druckgeschwür am Steißbein. Nach Prüfung der Patientenakte wird festgestellt, dass das Geschwür bei regelmäßigem Umlagern im Krankenhaus hätte verhindert werden können. Einer von tausenden Behandlungsfehlern.

Aber trotz erkennbarer Fortschritte tun sich Ärzte nach Ansicht der Krankenkassen schwer mit der Fehlerforschung.

Was ist ein Behandlungsfehler?Es gibt unterschiedliche Arten von ärztlichem Fehlverhalten. So kann ein Behandlungsfehler vorliegen, wenn eine Behandlung nicht den aktuellen medizinischen Standards entspricht, wenn eine eigentlich gebotene medizinische Behandlung unterlassen oder eine unnötige durchgeführt wird. Auch wenn eine Diagnose trotz eindeutiger Hinweise nicht gestellt wird, kann dies als Behandlungsfehler gewertet werden. Doch auch bei fehlerfreien Behandlungen können Nebenwirkungen und Komplikationen auftreten.

Wie ist die Entwicklung bei Fehlbehandlungen?Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Patientenbeschwerden und der anschließenden Begutachtungen leicht zugenommen: 2015 waren es 14 828, im vergangenen Jahr wurden 15 094 verzeichnet. Die Anzahl der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) registrierten Behandlungsfehler lag 2015 bei 4064 Fällen, 2016 waren es 3564. Es ist jedoch unbekannt, wie viele Patienten sich bei einem solchen Verdacht direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen gewendet haben. Seit Jahren ist zu beobachten, dass die Anzahl der erstellten MDK-Gutachten leicht ansteigt, während die Anzahl bestätigter Behandlungsfehler immer wieder leichte Schwankungen aufweist.

Was kann der Patient tun?Hat ein Patient einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler und will Schadenersatzansprüche geltend machen, sind die eigene Krankenkasse und der behandelnde Arzt erste Adressaten. Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Patienten im Falle eines solchen Verdachts zu unterstützen. In ihrem Auftrag erstellt der MDK ein fachärztliches Gutachten, das für Patienten kostenfrei ist. Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Verdacht gerechtfertigt ist, hilft es dem Betroffenen, seine Ansprüche durchzusetzen.

Aber auch Ärzte sind verpflichtet, Auskunft zu geben, wenn sie mit einem solchen Verdacht konfrontiert werden. Geht der Arzt von einem Fehler aus, muss er den Patienten informieren.