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Reform zeigt Wirkung Ansturm auf neue Pflegegrade

Von klik | 04.05.2017, 05:00 Uhr

Ein Fünftel mehr Anträge auf Begutachtung durch den MDK

Arbeitsspitze für Gutachter: Bereits seit mehreren Monaten hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Mecklenburg-Vorpommern ein überdurchschnittlich hohes Auftragsvolumen abzuarbeiten. Grund ist die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung, die einem deutlich größeren Personenkreis Zugang zu Leistungen ermöglicht.

„Schon Ende 2016 hatten wir im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Auftragssteigerung von 25 bis 30 Prozent zu verzeichnen“, erläutert die Leiterin des Geschäftsbereiches Pflegeversicherung beim MDK, Diane Hollenbach. Denn eine großzügige Bestandsschutzregelung machte es für Pflegebedürftige attraktiv, noch nach altem Recht eine Pflegestufe zu beantragen. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere Demenzkranke, profitieren dagegen von den neuen Pflegegraden. „Auch im ersten Quartal diesen Jahres hat sich der Trend zu höheren Antragszahlen deshalb fortgeführt“, so Diane Hollenbach. Es gebe durchschnittlich ein Fünftel mehr Begutachtungen als im Vorjahreszeitraum.

Auch die AOK Nordost, bei der aktuell 50 000 der landesweit 80 000 Pflegebedürftigen versichert sind, bestätigt diesen Trend: „Im ersten Quartal 2017 sind bei uns 8000 Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung aus dem Land gestellt worden, 22 Prozent mehr als im ersten Quartal des Vorjahres“, so AOK-Nordost-Sprecher Markus Juhls.

Da diese deutliche Steigerung bereits im Vorfeld prognostiziert und, wie Diane Hollenbach betont, auch politisch gewollt war, hatte der MDK 2016 die Zahl seiner Gutachter schon auf 70 erhöht. In diesem Jahr sind noch einmal fünf Stellen dazugekommen. Ob sie ausreichen werden, bleibt Hollenbach zufolge abzuwarten: „Irgendwann wird die Antragskurve sicher auch wieder abflachen“. Allerdings sei die Begutachtung für die neuen Pflegegrade deutlich aufwendiger, die Hausbesuche dadurch länger. Und: „Die Menschen haben derzeit noch viele Fragen, die unsere Gutachter natürlich zu beantworten versuchen“, so die Pflege-verantwortliche beim MDK.

Die Frist für Begutachtungen – in besonders vordringlichen Fällen 14, sonst 25 Arbeitstage – hat der Gesetzgeber aufgrund der Rechtsänderung zwar ausgesetzt. Der MDK hier im Land kann sie aber dennoch einhalten, so Hollenbach. „Bei Erstanträgen auf stationäre Pflege oder Sachleistungen halten wir die 14-Tage-Frist ein, bei allen anderen dauert es im Durchschnitt 20 bis 23 Arbeitstage, bis der Gutachter kommt.“