
Die AfD gibt nach dem Verbot des sogenannten Lehrerprangers nicht auf. Sie lässt vom Verwaltungsgericht in Schwerin prüfen, ob die Verfügung des Landesdatenschutzbeauftragten rechtens ist.
Die AfD gibt nach dem Verbot des sogenannten Lehrerprangers nicht auf. Sie lässt vom Verwaltungsgericht in Schwerin prüfen, ob die Verfügung des Landesdatenschutzbeauftragten rechtens ist.