Per einstweiliger Verfügung wird dem AfD-Landesverband untersagt, den Vorwurf zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder sechs Monate Haft.
Per einstweiliger Verfügung wird dem AfD-Landesverband untersagt, den Vorwurf zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder sechs Monate Haft.