Nach der fristgerechten Abgabe der Unterlagen entscheidet der Landeswahlausschuss am 3. August endgültig über die Zulassung der vorgelegten Landeslisten sowie der einzelnen Bewerber auf jeder Liste.
Nach der fristgerechten Abgabe der Unterlagen entscheidet der Landeswahlausschuss am 3. August endgültig über die Zulassung der vorgelegten Landeslisten sowie der einzelnen Bewerber auf jeder Liste.