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Bundessozialgericht: Hartz-IV-Reform ist verfassungsgemäß 20 Cent mehr Hartz IV? Kein Recht auf Prozess

Von dpa | 13.07.2012, 10:01 Uhr

Allein wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent bei der Auszahlung von Hartz IV dürfen Arbeitslose nicht vor Gericht ziehen. Das Bundessozialgericht in Kassel wies gestern die Klage einer Frau als unbegründet zurück.

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