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Gesetzeslücke soll geschlossen werden Status psychisch Kranker ungeklärt

Von Ulrich Thiessen | 18.05.2017, 05:00 Uhr

Landräte fordern angesichts von Dreifachtötung eindeutigere Regeln – Sozialministerium kündigt Überarbeitung des Gesetzes an

Der Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD) hat in einem Brief an Sozialministerin Diana Golze (Linke) auf Lücken im Psychisch-Kranken-Gesetz verwiesen. Ein sehr begrenzter Personenkreis könne weder zur Behandlung in den Maßregelvollzug eingewiesen werden noch stünden freiheitsentziehende Maßnahmen zur Verfügung. Wegen verminderter Schuldunfähigkeit könne auch keine Haft verhängt werden.

Schmidt nennt zwei Fälle im Landkreis, für die er sich Regelungen wünscht, um gegen den Willen psychisch Kranker deren Selbstbestimmungsrecht für eine gewisse Frist zu beschneiden. Nur so sei der Schutz des Betroffenen und der Allgemeinheit zu sichern.

Schmidt erhält Unterstützung aus Oder-Spree. Landrat Rolf Lindemann (SPD) spricht von fünf akuten Fällen, die häufig Probleme verursachen. Die Personen wiesen verschiedene zum Teil durch Drogen verschärfte Störungen auf, mitunter gehe es um „Querulantenwahn à la Reichsbürger“. Zudem gebe es Probleme mit Flüchtlingen, die in den Heimen für Unruhe sorgen.

Wenn sich Betroffene nicht selbst behandeln ließen sei es schwer für seine Mitarbeiter, Amtsgerichte zu überzeugen, dass eine Gefährdung von diesen Personen ausgehe. Vor allem wenn die Richter zu Zeitpunkten entschieden, in denen die Störung nicht akut auftrete, so Lindemann.

Der Landrat beklagt, dass in solchen Fällen vor Gericht Gutachten des sozialpsychiatrischen Dienstes der Landkreise meist nicht in die Urteilsfindung einbezogen würden. Beauftragte Gutachter aus Berlin könnten nicht auf Erfahrungen aus dem sozialen Umfeld zurückgreifen.

Schmidt schlägt vor, für Fälle mit hoher Fremdgefährdung ein Expertengremium aus erfahrenen Psychiatern, einem psychiatrieerfahrenen Bürger und einem Juristen zu schaffen. So läge die Verantwortung für die Einweisung in eine geschlossene Einrichtung nicht allein beim Amtsrichter, betont Schmidt. Auch der Informationsfluss zwischen Landkreis, Psychiatrie, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft müsse verbessert werden.

Im Fall des 24-Jährigen, der vor zwei Monaten die Großmutter erstach und auf der Flucht zwei Polizisten tötete, zeigte sich, dass er der Bewährungsauflage, zweiwöchentlich die Psychose medikamentös behandeln zu lassen, nicht nachkam, dies dem Gericht und Staatsanwaltschaft nicht bekannt war.

Das Sozialministerium verwies darauf, dass das Thema kürzlich beraten worden sei. Brandenburgs Psychisch-Krankengesetz müsse wegen neuer Vorgaben des Bundes und der EU zur Stärkung der Patientenrechte und zur Verbesserung der Lesbarkeit des Gesetzestextes ohnehin noch 2017 überarbeitet werden.

 

TEASER-FOTO: Redaktion