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Landwirtschaft Putenmast im Visier der Justiz

Von Christian Schönberg | 24.10.2016, 04:45 Uhr

Tierschutzorganisation legt Fotos von Stall in Roddahn vor. Betreiber äußert seine Erschütterung

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin prüft den Verdacht von Tierschutzverstößen gegen einen Roddahner Putenmäster. Grund sind Bildaufnahmen, die die Organisation Animals Right Watch (Ariwa) gemacht hat. Der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann betonte, dass es noch keine Ermittlungen gegen das Unternehmen gebe: Es werde zunächst ein Anfangsverdacht geprüft. Lehmann bestätigte aber, dass die Bilder bei dem Vorgang eine Rolle spielen würden.

Laut Sandra Franz, Sprecherin der Organisation, sind im Roddahner Stall im vorigen Jahr mehrmals Aufnahmen gemacht worden: Anfang Juli, Anfang August, Ende September und Ende Dezember: „Wir haben Bein-Deformationen entdeckt, dass Tiere blutig gepickt waren, dass das Gefieder großflächig weggeschimmelt war und handtellergroße Wunden“, sagte sie. Ariwa habe selbst aber keine Anzeige erstattet. „Unseren Erfahrungen nach werden Ermittlungen oft ohnehin eingestellt“, so Franz. Bei Putenzüchtern gebe es auch keine gesetzlich verbindlichen, sondern nur freiwillige Vereinbarungen, wie die Tiere gehalten werden müssen. „Für uns ist es ein Skandal“, sagte Franz mit Blick auf die Bilder, „denn es ist offensichtlich der ganz normale Alltag in Putenmast-Ställen.“

Der Stall in Roddahn gehört zum Unternehmen Gut Jäglitz. Deren Geschäftsführer ist Thomas Storck – der selbst Chef des Zentralverbands der deutschen Geflügelwirtschaft (ZdG) ist. Storck war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Laut ZdG-Sprecherin Christiane von Alemann sei er „erschüttert über die Bilder“ aus seinem Stall gewesen. Einige Tiere seien so stark verletzt gewesen, dass man sie umgehend der tierschutzfachlichen Praxis nach hätte nottöten müssen. Das sei ein klares Versäumnis und Fehlverhalten des zuständigen Mitarbeiters gewesen. „Er wurde noch einmal intensiv in der Tierbetreuung unterwiesen“, sagte von Alemann. Allerdings habe diese Schulung nicht die erhofften Erfolge gebracht, weshalb man sich von dem Mitarbeiter Anfang des Jahres getrennt hat. „Seitdem gab es keine Vorfälle mehr“, sagte die Sprecherin. Die freiwilligen Vereinbarungen der Geflügelzüchter gehen dem ZdG zufolge über europäische Normen hinaus: So gebe es Mindestplatzbedarf pro Tier, gemessen an der Masse – bei Hennen 45 Kilogramm, bei Hähnen 50 Kilogramm pro Quadratmeter. EU-weit gebe es keine solchen verbindlichen Richtlinien, wie sie sich der ZdG freiwillig setze, so von Alemann.

Der zuständige Landkreis Ostprignitz-Ruppin, der das Tierwohl in Unternehmen überwacht, blickte auch in den Roddahner Stall. 13-mal wurde er von drei verschiedenen Amtstierärzten untersucht. Dabei waren keine Mängel in der Tierhaltung festgestellt worden – und das seit Anfang 2015. Damit entdeckte die Kreisbehörde bemerkenswerterweise auch nichts in jenem Zeitraum, in dem Ariwa die Aufnahmen machte, die selbst den Unternehmer so erschüttert haben sollen. Für Sandra Franz ist das kein Widerspruch. Denn es sei eine Frage des Zeitpunkts, wann Tierwohl-Verstöße entdeckt werden können: „Wenn neue Puten eingestallt werden, sehen sie immer frisch aus.“ Erst wenn sie zwei, drei Monate lang gemästet wurden, erkenne man ihr Leiden.