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Polizei vermutet weiteren Anschlag Gegen Schneider wird ermittelt

Von Klaus Peters | 12.03.2019, 05:00 Uhr

Der Ex-NPD-Funktionär wird einer weiteren Brandstiftung ermittelt / Prozess wegen Brandanschlags zieht sich weiter hin

Gegen den mutmaßlichen Brandstifter und Ex-NPD-Politiker Maik Schneider wird auch wegen des Brandanschlags auf ein Begegnungszentrum in Jüterbog im November 2015 ermittelt. Das bestätigte gestern die Sprecherin der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Sigrid Komor. Es geht auch aus einem Beschluss hervor, mit dem das Amtsgericht Potsdam am 21. Februar Durchsuchungen bei einem weiteren Verdächtigen anordnete. Bei dem Anschlag nach einer fremdenfeindlichen Demonstration in Jüterbog (Teltow-Fläming) war die Begegnungsstätte, die auch Flüchtlingen als Anlaufstelle diente, mit Pyrotechnik schwer beschädigt worden. Verletzt wurde niemand.

Gegen Schneider läuft seit Oktober nach erfolgreicher Revision ein zweiter Prozess wegen des Brandanschlags vom August 2015 auf eine Sporthalle in Nauen (Havelland). Die Halle war als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen. Im ersten Prozess war Schneider wegen des Anschlags, den er eingeräumt hatte, und anderer Delikte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil wegen der Befangenheit eines Schöffen aufgehoben.

Schneiders Verteidiger Sven-Oliver Milke will am Mittwoch die Aussetzung des Sporthallen-Prozesses beantragen und zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten zu Jüterbog nehmen. „Ich bin überrascht von diesem neuerlichen Vorgang“, sagte Milke der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft habe am 20. Februar auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Klaus Feldmann erklärt, es liefen keine Ermittlungen mehr, von denen das Gericht nichts wisse. Er müsse nun Einsicht in die Jüterborg-Akten nehmen, weil diese Details enthalten könnten, die auch für das laufende Verfahren Bedeutung haben könnten.

Im Januar wurde Schneider wegen Verzögerungen in den Verfahren aus der Untersuchungshaft entlassen. In dem zweiten Prozess vor dem Landgericht Potsdam sind Verhandlungstage bis Mitte Mai angesetzt.

Laut dem Durchsuchungsbeschluss sollten bei dem Verdächtigen in Jüterbog Fotos oder Videos von der Tat oder der Tatvorbereitung beschlagnahmt werden. Die Begegnungsstätte war bei dem Anschlag schwer verwüstet worden. Zum Stand der Ermittlungen äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht.