Lagerung von Leichen in ausgedienter Kfz-Werkstatt in Biegen keine Ordnungswidrigkeit – keine Regelung im Landes-Bestattungsgesetz.
Lagerung von Leichen in ausgedienter Kfz-Werkstatt in Biegen keine Ordnungswidrigkeit – keine Regelung im Landes-Bestattungsgesetz.