Populationen und Ausbreitung gefährden die Weidewirtschaft.
Brandenburgs Bauernbund hat die mittelfristige Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht gefordert. Das Land müsse dies unmittelbar einleiten durch eine Bundesratsinitiative.
Damit solle die Bundesregierung bewegt werden, aufgrund des offensichtlich günstigen Erhaltungszustandes des Wolfs bei der Europäischen Kommission eine entsprechende Regelung zu erreichen, heißt es in einem offenen Brief an Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger (SPD).
Bei 700 bis 800 Wölfen allein in der deutsch-westpolnischen Teilpopulation und einem inzwischen zweifelsfrei nachgewiesenen genetischen Zusammenhang mit der sehr großen russisch-baltischen Population könne nicht mehr von einer bedrohten Art ausgegangen werden.
Bei einer flächendeckenden Ausbreitung des Wolfs würden Herdenschutz und Schadensausgleich unbezahlbar, undurchführbar oder zumindest auf extreme Weise unverhältnismäßig gegenüber dem Nutzen, der damit angeblich erzielt werden soll, betonte der Bauernbund. Auf den Kosten würden letztlich die Landwirte sitzen bleiben mit der Folge, dass die besonders artgerechte, umweltfreundliche und gesellschaftlich hoch akzeptierte Weidetierhaltung im Wettbewerb mit intensiveren Haltungsformen an wirtschaftlicher Attraktivität verliert.
Der Bauernbund plädierte für die kurzfristige Verabschiedung einer Wolfsverordnung analog zur Biberverordnung, die unter Berufung auf die öffentliche Gefahrenabwehr die unkomplizierte Entnahme des Wolfs erlaubt, soweit er sich aus unbewohnten Regionen heraus in von Menschen frequentierte Regionen bewegt.
Zäune sind kein Allheilmittel
Hierfür sind Wolfsschutzgebiete einzurichten, in denen er definitiv nicht entnommen wird und in denen Menschen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen haben. Als Wolfsschutzgebiete kommen aus Sicht des Bauernbundes besonders naturschutzrechtliche Totalreservate, ehemalige Truppenübungsplätze und Tagebaue in Frage, wofür allein in Brandenburg mehr als 60 000 ha zur Verfügung stünden.
Sollen aus Gründen des räumlichen Zusammenhanges von Menschen frequentierte Gebiete einbezogen werden, sind für Bewohner und Weidevieh wirksame Schutzmaßnahmen vorzusehen und die Kosten dafür komplett durch das Land zu übernehmen.
Vom Land sei mit der Erarbeitung des Wolfsmanagementplanes 2013 ein Versuch unternommen, worden, auf die Belange der Landwirte einzugehen, freilich ohne grundsätzlich das Ziel einer flächendeckenden Ausbreitung des Wolfs in Frage zu stellen, heißt es im Brief.
Damit seien zunehmende Konflikte vorprogrammiert. Es werde immer deutlicher, dass Herdenschutz und Schadensausgleich in der Praxis nicht funktionieren könnten. Der Wolfsmanagementplan von 2013 müsse daher 2016 durch ein Dokument abgelöst werden, das diesen Namen auch verdiene.
Die diskutierten wolfssicheren Zäune seien unbezahlbar. Würde man diese als feste Bauwerke auf dem gesamten Weideland in Brandenburg etablieren, belaufen sich die Kosten dafür nach ersten vorsichtigen Schätzungen auf rund 250 Millionen Euro.
Das entspricht etwa der Größenordnung aller Agrarumweltmaßnahmen dieser Förderperiode. Feste Bauwerke wären zwar relativ sicher, hätten aber gravierende Auswirkungen auf das Landschaftsbild und würden das gesamte Wild aus einem nennenswerten Teil der Landesfläche aussperren.