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Prozess um Werbellinkanal Angst vor einem Millionengrab

Von Harriet Stürmer | 11.05.2017, 05:00 Uhr

Gemeinde Marienwerder wirft Kanal-Baufirma Pfusch vor, aber ignorierte selbst die amtlichen Vorgaben.

Für die Gemeinde Marienwerder (Barnim) zählt jeder Tag. Doch so schnell wird der Streit um möglichen Pfusch beim Bau des Werbellinkanals wohl nicht vom Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden sein. Zumindest dann nicht, wenn der Richter ein Sachverständigengutachten heranzieht, um zu klären, ob der Kanal dicht ist oder nicht, beziehungsweise ob die bauausführende Firma sach- und fachgerecht gearbeitet hat oder nicht. Er tendiere zu einem Gutachten, sagte der Vorsitzende Stefan Gömann am Dienstag. „Und dann werden wohl noch ein paar Monate ins Land gehen.“ Seine Entscheidung will er am 16. Juni verkünden, nachdem eine gütliche Einigung zum Prozessauftakt nicht zustande kam. Beide Parteien schließen diesen Weg kategorisch aus.

Es geht um viel Geld. Die Gemeinde hat das Unternehmen Hydro-Wacht aus Sachsen-Anhalt auf 2,3 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. So viel sei nötig, um das undichte, etwa 1,3 Kilometer lange Teilstück des Kanals endlich abzudichten, schätzt sie. Die Sanierung soll schnellstmöglich vonstatten gehen, die Aufträge für Planung und Bau sollen alsbald vergeben werden. Denn ansonsten droht Marienwerder eine ordentliche Rückzahlung ans Land. Potsdam hatte einst eine Fördersumme in Höhe von stattlichen 5,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wenn das Landesumweltamt bis März 2019 nicht die wasserrechtliche Genehmigung für das eigentlich schon seit 2011 fertiggestellte, aber immer noch nicht schiffbare Bauwerk erteilt, muss Marienwerder die gesamte Summe zurückzahlen.

Anders als der Bauherr meint die Hydro-Wacht, dass man keinesfalls gepfuscht habe. Geschäftsführer Heinz Baltus verweist auf ein chemisches Gutachten, das er eigens dazu in Auftrag gegeben hat. Darin kommen die Experten zu dem Schluss, dass es sich bei den in Rede stehenden Vernässungen in den Böschungen nicht um Wasser aus dem Kanal handelt, sondern schlichtweg um Grundwasser.

Doch ob der Kanal nun dicht ist oder nicht: Wasserrechtlich genutzt werden kann er so oder so nicht. Denn bei der Vergabe des Bauauftrags an die Hydro-Wacht hat sich die Gemeinde brisanterweise so weit vom Planfeststellungsbeschluss entfernt, dass das Landesumweltamt ihr die wasserrechtliche Genehmigung schon allein aus diesem Grund verwehrt.

Vor diesem Hintergrund ist ein Klageerfolg wohl die einzige Möglichkeit, um zu verhindern, dass sich der Kanal für Marienwerder zum Millionengrab entwickelt. Das Landesumweltamt jedenfalls hatte zuletzt noch einmal deutlich gemacht, dass die geplante Sanierung des Werbellinkanals nur dann zielführend ist, wenn sie „nach den planfestgestellten Vorgaben“ erfolgt.